BGJ - Berufsgrundschuljahr, was ist das?

Das Berufsgrundschuljahr findet an der Berufsschule statt und ist in den beiden genannten Berufen zwingend. Dass heißt, ohne dieses BGJ kannst du die Berufe nicht erlernen.

Der erfolgreiche Abschluss im BGJ zum Schreiner/in oder Zimmerer/in ist der Start in die Ausbildung im Betrieb, heißt du beginnst erst zum zweiten Ausbildungsjahr voll im Betrieb. Vorher ist du nur zu Praktikas, die im BGJ vorgeschrieben sind, dort. Formell bist du im ersten Jahr Schüler.

Mehr Informationen erhältst du von den Betrieben, die ausbilden, bei der Berufsschule oder der Agentur für Arbeit.

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